Online-Gasangebot für sehr preisbewusste Privatkunden in Halle (Saale)
Sie kommen gut mit dem Internet zurecht und sind damit einverstanden, dass Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu Ihren Energielieferverträgen mit uns ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen. Dann geben wir Ihnen den Vorteil durch geringeren Aufwand in unserem Hause gern weiter – mit einem besonders günstigen Preis.
Besondere Bedingungen für die Vereinbarung
des Angebotes Halplus Erdgas Direkt+
>> Bestellformular
a) Es gelten folgende Preise:
Für Privat- und Gewerbekunden Erdgas ab 1. November 2011:
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Halplus Erdgas Direkt +* |
Arbeitspreis |
Servicepreis |
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Bei einem Erdgasverbrauch |
6,81 |
13,40 |
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Bei einem Erdgasverbrauch |
6,46 |
28,00 |
Neukundenbonus in Höhe von 100 € gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2012
Den angegebenen Bonus gewährt der Anbieter den Neukunden einmalig für den Anbieterwechsel. Als Neukunde gilt nur der Kunde, der in den letzten drei Monaten nicht Kunde der EVH war. Der Bonus wird in der Regel nach einem vollen Belieferungsjahr der Jahresrechnung gutgeschrieben. Sollte der Kunde aufgrund einer Preisanpassung, die durch EVH ausgelöst wird, seinen Vertrag kündigen, wird dem Kunden dennoch der Neukundenbonus gutgeschrieben. Kündigt der Kunde jedoch seinen Vertrag im 1. Lieferjahr, ohne dass die Kündigung durch eine Preisanpassung seitens der EVH ausgelöst wurde, erhält er den Bonus nicht.
Etwaige Vorauszahlungen werden durch die Bonuszahlung nicht gemindert.
*Die Zuordnung zu einer oben angegebenen Preisstufe erfolgt zunächst auf der Basis der zuletzt gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe ergeben, wird dies im Rahmen der „Bestpreisabrechnung“ in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, der Erdgasverbrauch einer Abrechnungsperiode wird nach der für den Kunden günstigsten Preisstellung abgerechnet.
Die Erdgaspreise verstehen sich als Bruttopreise. In den ausgewiesenen Preisen sind die Umsatzsteuer mit dem gesetzlichen Steuersatz (derzeit 19%), die Erdgassteuer (z. Zt. 0,55 Cent/kWh) und die Konzessionsabgabe enthalten.
b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu seinen Energielieferverträgen durch EVH ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Der Kunde gestattet EVH, Dokumente und sonstige Daten mit unverschlüsselten E-Mails zu übersenden. Dazu teilt der Kunde EVH seine gültige E-Mail-Adresse mit, über welche er die eingehenden E-Mails mindestens einmal wöchentlich abruft. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend freier Speicherplatz im E-Mail-Postfach vorhanden ist. Für Verluste von Daten auf dem PC des Kunden haftet EVH nicht. Über Änderungen seiner E-Mail-Adresse hat der Kunde EVH unverzüglich zu informieren. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) außerhalb des Einflussbereiches der EVH Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können.
c) Erteilt der Kunde EVH eine Einzugsermächtigung, gilt diese sowohl für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Strom/Erdgas Direkt+, als auch für Forderungen aus einem eventuell bestehenden weiteren Energieliefervertrag mit der EVH. Hat der Kunde EVH bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt diese für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Strom/Erdgas Direkt+ fort.
d) Sofern der Kunde EVH nicht über sein aktuelles E-Mail-Postfach informiert, der Rechnungslegung auf elektronischen Weg nachträglich widerspricht oder in Zahlungsrückstand gerät, entfallen die Vergünstigungen des Vertrages Halplus Strom/Erdgas Direkt+. EVH ist nach vergeblicher Mahnung berechtigt, diesen Erdgas-/Stromliefervertrag außerordentlich zum Monatsende zu kündigen und die Energielieferung zu den Bedingungen und Preisen der gesetzlich geregelten Grundversorgung fortzusetzen. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter http://www.evh.de/ bekannt gegeben und dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt EVH eine Einzugsermächtigung vor, gilt diese für den Grundversorgungsvertrag fort, bis sie vom Kunden widerrufen wird.
e) Bei Verträgen Halplus Strom/Erdgas Direkt+ sind Abschlagszahlungen halbjährlich, erstmalig zu Beginn der Versorgung, zu leisten.
f) Sollte die Energieversorgung mit geänderten oder neu eingeführten Steuern, Gebühren oder Abgaben aufgrund gesetzlicher Maßgaben direkt oder indirekt belegt werden und entstehen EVH dadurch höhere oder geringere Kosten, so ist EVH berechtigt und bei geringeren Kosten verpflichtet, das Entgelt entsprechend anzupassen. Im Übrigen garantiert die EVH bei den Verträgen Halplus Erdgas Direkt+ die in a) genannten Erdgaspreise bis zur Beendigung des Vertrages.
Stand: 1. November 2011
Preise bis 31. Oktober 2011

